Verkauf des Parkhauses an der Hartensteiner Straße

Lageplan – Auszug aus der Liegenschaftskarte
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Lageplan – Auszug aus der Liegenschaftskarte

Öffentliche Ausschreibung für den Verkauf des Parkhauses an der Hartensteiner Straße

Die Stadt Lichtenstein/Sa. schreibt das mit einem Parkhaus bebaute Grundstück Hartensteiner Straße 9, 09350 Lichtenstein/Sa., Flurstück-Nr. 481/8 der Gemarkung Lichtenstein und die daneben liegende südlich angrenzende Freifläche, Bleichgasse 4, Flurstück-Nr. 481/7 der Gemarkung Lichtenstein zu den nachfolgenden Bedingungen zum Verkauf aus:

  • Bruttogrundfläche Parkhaus Flurstück-Nr. 481/8 inkl. Ladeneinheiten: ca. 7.576 m²
  • Mindestgebot: 790.000 EUR

 

  • Größe Flurstück-Nr. 481/7 (Freifläche Bleichgasse 4): 654 m²
  • Mindestgebot: 44.000 EUR


Alle mit der Veräußerung im Zusammenhang stehenden Kosten trägt der Käufer.


Objektbeschreibung

Das Parkhaus (Flurstück-Nr. 481/8) liegt unmittelbar an der Hartensteiner Straße und grenzt rückwärtig an die Straße Am Mühlgraben bzw. die Bleichgasse. Das Objekt verfügt über fünf derzeit vermietete Ladeneinheiten und ein öffentliches WC sowie insgesamt 203 PKW-Stellplätze auf 6 Parkdecks.

Das unmittelbar angrenzende freie Grundstück, Flurstück-Nr. 481/7, liegt unmittelbar an der Hartensteiner Straße und grenzt rückwärtig an die Bleichgasse. Seitlich grenzt es an die Quergasse und das Parkhaus.
Die Flurstücke Nr. 481/7 und 481/8 werden nur zusammen an einen Investor verkauft. Nach der Baunutzungsverordnung befinden sich die Grundstücke im Innenbereich nach § 34 BauGB.


Nutzungsmöglichkeiten

Das Parkhaus mit seinen Parkflächen ist in der jetzigen Nutzung zu erhalten. Zusätzlich sind auf dem Flurstück Nr. 481/7 weitere Parkflächen zu errichten, dabei kann zusätzlich eine gewerbliche z. B. büro- oder praxisähnliche Nutzung erfolgen.


Besichtigung

Besichtigungstermine und weitere Auskünfte erteilt die Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa., Fachbereich Finanzen unter der Tel.-Nr. 037204 61-426.


Erforderliche Angebotsunterlagen und Fristen

Der schriftliche Kaufantrag mit Kaufpreisangebot (für beide Flurstücke), mindestens zum vorgenannten Mindestgebot und kurzer Darstellung der Investitions- und Nutzungsabsicht, ist einzureichen in verschlossenem Umschlag mit dem Vermerk:

Bitte nicht öffnen:
Ausschreibung/Kaufangebot „Verkauf Parkhaus Hartensteiner Straße“

in der Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa., Fachbereich Finanzen, Badergasse 17, 09350 Lichtenstein/Sa.

Der Käufer geht mit Unterzeichnung des Kaufvertrages eine unwiderrufliche Investitionsverpflichtung für das Flurstück 481/7 ein, innerhalb von 18 Monaten mit dem Vorhaben zu beginnen und innerhalb weiterer 24 Monate eine Baufertigstellung anzuzeigen (Rückfallklausel).

Die Angebotsfrist endet am 30.04.2024.

Es gilt das Datum des Eingangsstempels der Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa.

Gebote, aus denen das Angebot nicht eindeutig hervorgeht, werden nicht berücksichtigt.


Zuschlagserteilung, Finanzierung

Für Inhalt und Richtigkeit der Ausschreibungs- und Verkaufsunterlagen ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, die nicht den Bestimmungen der VOL/VOB unterliegt; kein förmliches Bieterverfahren. Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab.


Hinweis: die zum Verkauf stehenden Flächen sind rot und orange markiert