Ergänzungssatzung "Martinweg 2" im Ortsteil Heinrichsort

Geltungsbereich
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Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein/Sa. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.03.2024 den Aufstellungsbeschluss nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zur Ergänzungssatzung "Martinweg 2" für Teilflächen der Flurstücke 164/1 und 165/1 der Gemarkung Heinrichsort, Geltungsbereich siehe Anlage Lageplan, beschlossen. Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung wird das Ziel verfolgt, Baurecht für die Errichtung einer Wohnbebauung zu erlangen.