Datenschutz - Verarbeitung von Daten einschränken

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Sie können von dem Verantwortlichen unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen.

Eine Verarbeitung ist dann nur noch

  • mit Ihrer Einwilligung
  • zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen
  • zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person
  • aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats

möglich.

Hinweis: Im Bereich der polizeilichen, justiziellen oder nachrichtendienstlichen Vearbeitung bestehen Sonderregelungen, die inhaltlich jedoch weitgehend Art. 18 Datenschutz-Grundverordnung entsprechen.