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Geburtsurkunde anfordern
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Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden nach § 55 Personenstandsgesetz (PStG), Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.
Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, ist es auch möglich, die Geburtsurkunde bei jedem anderen Standesamt zu erhalten. Der Freistaat Sachsen führt kein zentrales Register.